Archivbeitrag. Diese Frage wurde im Februar 2011 in der Ratgeber-Community avioso gestellt und von einem Mitglied beantwortet. Frage und Antwort werden inhaltlich unverändert dokumentiert; Beträge, Fristen und Rechtsangaben entsprechen dem damaligen Stand. Die Kennungen der Beteiligten sind entfernt.
Karriere und Familie, wie passt das zusammen?
Die Frage
„Ich bin 28 Jahre und möchte in absehbarer Zeit eine Familie gründen. Habe aber Angst, dass ich dadurch meine gute Position im Unternehmen, wo ich arbeite, langfristig verliere bzw. nicht mehr so gute Aufstiegschancen habe, wenn ich später nach der Elternzeit wieder anfangen möchte zu arbeiten. Hat jemand da Erfahrung – positiv wie negativ?“
Die Antwort
Karriere und Mutter sein – das geht durchaus. Vielleicht haben Sie eine erfolgreiche Berufsausbildung und ein Studium absolviert und dann schon einige Jahre in Ihre Karriere investiert. Nun fragen Sie sich, wie sich beides verbinden lässt. Dafür benötigen Sie ein passendes Umfeld.
Das fängt bei einer mütterfreundlichen Arbeitsumgebung an. Wird in Ihrem Unternehmen Teilzeitarbeit gefördert, so sollten Sie diese so zeitig wie möglich nach der Geburt aufnehmen. Bis acht Wochen nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot; danach können Sie zum Beispiel stundenweise in Ihren Job wieder einsteigen.
Natürlich benötigen Sie dann eine passende familiäre Umgebung, die in der Zeit, in der Sie Ihrem Beruf nachgehen, auf das Baby aufpasst. Wenn Sie stillen möchten, können Sie die Milch abpumpen oder Ihr Baby direkt zu Ihnen an den Arbeitsplatz bringen lassen. Sie haben das Recht auf zwei längere Stillpausen während Ihrer Arbeitszeit; der Arbeitgeber muss Ihnen dafür ein ruhig gelegenes Zimmer zur Verfügung stellen.
Wenn Sie befürchten, dass Ihre Familie möchte, dass Sie ganz zu Hause bleiben, so sprechen Sie Ihren durchaus hohen Verdienst an, der im Familienbudget fehlen würde. Sie bekommen während der Elternzeit 65 Prozent Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettogehaltes als Elterngeld, im Höchstfall aber 1.800 Euro pro Monat.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind betreut wird, falls dafür keine Großeltern zur Verfügung stehen – etwa durch eine Betreuungsperson im Haushalt oder einen Platz in einer Kindertagesstätte. Vielleicht kann es auch Ihr Partner ermöglichen, in Elternzeit zu gehen. Dafür sind die zwei Vätermonate vorgesehen, die Vätern ermöglichen sollen, viel Zeit mit ihrem Neugeborenen zu verbringen; auch Väter erhalten bis zu 1.800 Euro Elterngeld.
Sie können sich mit Ihrem Partner die Elternzeit auch teilen, das heißt, jeder Partner nimmt zum Beispiel sechs Monate. In dieser Zeit können Sie – wenn Ihr Baby schläft, was es gerade in den ersten Monaten tagsüber sehr häufig macht – von zu Hause aus für Ihren Arbeitgeber tätig sein. Generell dürfen Sie und Ihr Partner, je nachdem, wer gerade in Elternzeit ist, bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Das Gehalt wird dann aber vom Elterngeld abgezogen beziehungsweise Sie erhalten für diesen Zeitraum kein Elterngeld, wenn Ihr Gehalt den Höchstsatz überschreitet.
Lassen Sie sich während des Mutterschutzes und der anschließenden Elternzeit von Ihren Kolleginnen und Kollegen immer wieder auf den aktuellen Stand bringen. Sie können auch öfter mit Ihrem Baby in der Firma vorbeischauen und sich über Neuerungen informieren. Außerdem sollten Sie sich über verschiedene Angebote im Internet weiterbilden – vielleicht über ein Fernstudium.
Warum dieser Beitrag der stärkste des Archivs ist
Die Frage war emotional gestellt, und sie hätte eine emotionale Antwort bekommen können. Bekommen hat sie eine praktische. Statt der Fragestellerin zu versichern, dass schon alles gut werde, hat jemand aufgeschrieben, welche konkreten Rechte und Möglichkeiten sie hat – und die Angaben stimmten für ihren Zeitpunkt.
Besonders auffällig ist der Hinweis auf die Stillpausen samt eines ruhigen Raumes. Das ist ein Anspruch aus dem Mutterschutzrecht, den viele Betroffene nicht kennen und den kaum eine Ratgeberkolumne erwähnt. Wer ihn kennt, kann ihn geltend machen; wer ihn nicht kennt, hat ihn faktisch nicht.
Ebenso bemerkenswert ist der letzte Absatz. Der Rat, während der Elternzeit den Kontakt in die Firma zu halten, richtet sich gegen genau die Sorge der Fragestellerin – nicht wegzukommen, sondern den Anschluss zu verlieren. Das ist eine treffende Diagnose des Problems.
Was sich seit 2011 geändert hat – und warum es wichtig ist
Dieser Beitrag ist der Grund, warum das gesamte Archiv datiert werden muss. Er ist so konkret, dass er sich wie eine Handlungsanleitung liest – und er ist in Teilen überholt.
Geblieben ist der Rahmen. Die achtwöchige Schutzfrist nach der Geburt, der Anspruch auf Elternzeit, die Möglichkeit, sie zwischen den Eltern zu teilen, und der Anspruch auf Stillzeit samt geeignetem Raum bestehen fort.
Geändert haben sich die Zahlen und die Instrumente. Der genannte Höchstbetrag und die Prozentsätze sind nicht ohne Weiteres auf heute übertragbar; hinzugekommen sind unter anderem das ElterngeldPlus, der Partnerschaftsbonus und veränderte Einkommensgrenzen. Auch die zulässige Wochenarbeitszeit während der Elternzeit ist angepasst worden.
Geändert hat sich der Betreuungsanspruch. 2011 war ein Kita-Platz für unter Dreijährige keineswegs sicher. Der Rechtsanspruch, der seit 2013 gilt, hat die Ausgangslage der Frage spürbar verändert – auch wenn die tatsächliche Verfügbarkeit regional stark schwankt.
Geändert hat sich die Sprache. Die Antwort spricht durchgehend die Mutter an und behandelt die Beteiligung des Vaters als Möglichkeit, nicht als Selbstverständlichkeit. Das entsprach 2011 der Wirklichkeit und der damaligen Debatte; heute würde derselbe Text anders formuliert.
Verbindliche und aktuelle Angaben zu Elterngeld, Elternzeit und Mutterschutz gibt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; die Leistungen im Überblick stehen im Familienportal des Bundes. Die gesetzlichen Grundlagen selbst sind bei gesetze-im-internet.de abrufbar.
Verwandte Fragen zur beruflichen Belastung stehen im Bereich Beruf, weitere Familienthemen unter Familie.
Was an der Frage typisch ist
Die Fragestellerin sorgt sich nicht um die Vereinbarkeit im Alltag, sondern um die langfristige Position im Unternehmen. Das ist eine andere Sorge als die übliche Debatte über Betreuungsplätze und Arbeitszeiten – es geht um die Rückkehr in eine Rolle, die in der Zwischenzeit jemand anders ausfüllen könnte.
Genau darauf antwortet der Beitrag im letzten Absatz, und dieser ist deshalb der wichtigste. Der Rat, während der Elternzeit den Kontakt zu halten und über Neuerungen informiert zu bleiben, zielt nicht auf das Kind und nicht auf die Finanzen, sondern auf die eigentliche Sorge. Dass er nach all den rechtlichen Einzelheiten kommt, macht ihn leicht zu übersehen.